Im privaten Umfeld ist jeder für sich selbst und für die Unversehrtheit seiner Familie verantwortlich. Doch als Unternehmer, Veranstalter oder Träger einer öffentlichen Einrichtung haben Sie Ihren Mitarbeitern, Kunden, Mietern, Gästen, Schülern, oder Patienten gegenüber eine große Verantwortung. Ein Brand kann schnell entstehen!
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
(Oberverwaltungsgericht Münster (10 A 363/86) vom 11.12.1987)
Aus diesem Grund gibt es hierzulande eine Menge Bauvorschriften, Regelwerke und Schutzmaßnahmen, die uns vor solchen Katastrophen schützen sollen, bzw. uns ermöglichen sollen uns selbst zu retten. Eine davon ist die korrekte Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Diese wird in der ASR A1. 3 geregelt und entspricht der DIN EN ISO 7010. Darauf gehen wir gleich noch weiter ein. Aber zuerst noch eine andere Frage.
Was sind Rettungs- und Fluchtwege und warum muss ich sie kennzeichnen?
Rettungswege beschreiben zunächst einmal Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung möglich sind (siehe § 14 Musterbauordnung „MBO“).
Im Arbeitsrecht beschreibt ein Fluchtweg die Wege, die besondere Anforderungen erfüllen müssen. Sie dienen der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und/oder der Rettung von Personen.
Der Brandschutz in Deutschland schreibt vor, dass Rettungs- und Fluchtwege gekennzeichnet und stets freigehalten werden müssen. Nur durch die richtige Kennzeichnung der Fluchtwege kann sichergestellt werden, dass sich Menschen im Falle eines Brandes, selbst retten können. Hier zählt jede Sekunde! Daher ist es umso wichtiger, dass die Kennzeichnung leicht verständlich ist und einheitlich angewendet werden kann. Damit also zu der wichtigsten Frage.
Wie kennzeichne ich Fluchtwege richtig?
Bereits in der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ ist festgelegt worden, dass die Kennzeichnungen Notausgang oder Rettungsweg immer in Kombination mit einem Richtungspfeil verwendet werden müssen. Allerdings sagt sie nichts darüber aus, was genau diese Pfeile nun zu bedeuten haben.
Um eine einheitliche Anwendung in der Praxis zu ermöglichen, bekamen die Richtungspfeile erstmals 2019 mit der DIN ISO 19069 eine klare und vorgeschrieben Bedeutung. Ein Großteil der Pfeile auf den Fluchtwegleuchten ist unmissverständlich und leicht nachvollziehbar, wie die Richtungspfeile nach links oder rechts.
Missverständnisse hingegen gab es immer wieder bei den Richtungspfeilen nach oben und nach unten. Lange Zeit galt der Pfeil nach unten über einer Tür für die Anweisung diese Tür zu durchqueren, um sich in Sicherheit zu bringen. Das ist jedoch nicht korrekt.
Richtigerweise ist der Pfeil nach oben! Dieser zeigt die Laufrichtung geradeaus, ggf. auch durch eine Tür, an. Der Pfeil nach unten wird in der Regel nur bei einem Wechsel auf eine untere Etage angewendet.
Man unterscheidet hier zwischen der Kennzeichnung der Laufrichtung und der Kennzeichnung eines Etagenwechsels. Eine Darstellung der möglichen Kennzeichnungen, finden Sie auf den folgenden Schaubildern.
Eine Liste unserer Fluchtwegleuchten finden Sie hier…